Erstbelehrung, Folgebelehrung nach §§ 42, 43

Schnell und einfach zu Ihrem Gesundheitszeugnis für den Lebensmittelbereich! Erhalten Sie die erforderliche Belehrung gemäß §42 u. §43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz bequem online durch unseren Video-Kurs.

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Sie arbeiten mit Lebensmitteln? Dann brauchen Sie die Lebensmittelhygiene-Schulung nach § 4 LMHV

Sind Sie Geschäftsführerin oder Eigentümerin eines Betriebs in der Gastronomie oder Lebensmittelverarbeitung, Küchenleiterin oder führen Sie einen Imbiss, eine Eisdiele oder einen Foodtruck? Falls Sie ohne wissenschaftliche oder fachspezifische Ausbildung in diese Branche eingestiegen sind (Quereinsteigerin), ermöglicht Ihnen diese Schulung problemlos, die Vorgaben des Paragrafen 4 der Lebensmittelhygieneverordnung zu erfüllen.